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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der stimme GmbH, Spandauer Straße 32, 57072 Siegen, und Kund:innen, die Unternehmer:innen im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Leistungsumfang

Die AGB regeln sämtliche Verträge, in denen der Kundschaft Telekommunikationsdienstleistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen der stimme GmbH bereitgestellt werden.

2.2 Abweichende Bedingungen

Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kundschaft finden keine Anwendung, es sei denn, die stimme GmbH stimmt ausdrücklich schriftlich zu.

2.3 Rangfolge der Vertragsgrundlagen

Soweit keine abweichenden Regelungen bestehen, gelten folgende Dokumente in der genannten Reihenfolge:

  1. Auftragsbestätigung / Auftrag
  2. Leistungsbeschreibung
  3. Besondere Geschäftsbedingungen (sofern vorhanden)
  4. Preislisten

Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden) haben stets Vorrang und sind schriftlich festzuhalten.

2.4 Nutzungseinschränkungen

Pauschal abgegoltene Leistungen (z. B. Flatrates) dürfen nicht für Mehrwertdienste, Massenkommunikation (z. B. Fax-Broadcasting, Callcenter, Telefonmarketing) oder dauerhafte Vernetzung von Standorten genutzt werden.

3. Vertragsschluss

  1. Verträge kommen mit Zugang der Auftragsbestätigung oder durch Bereitstellung der Leistung zustande.
  2. Angebote der stimme GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten.

4. Leistungsumfang

  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Leistungsbeschreibung, Auftrag/Auftragsbestätigung und individuellen Vereinbarungen.
  2. Kund:innen nutzen in der Regel eigene Endgeräte. Leistungseinschränkungen, die dadurch entstehen, fallen nicht in die Verantwortung der stimme GmbH.
  3. Bei Nutzung fremder Netze beschränkt sich die Pflicht der stimme GmbH auf die Zugangsverschaffung. Inhalte oder Leistungen Dritter gehören nicht zum Leistungsumfang.
  4. Die stimme GmbH kann sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen.

5. Termine und Fristen

  1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder schriftlich bestätigt werden.
  2. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung der Kundschaft oder höhere Gewalt verlängern Fristen angemessen.
  3. Notwendige, bei Vertragsabschluss nicht absehbare Hardware-/Softwareerweiterungen können Termine durch Lieferzeiten von Vorlieferanten verschieben.
  4. Samstage, Sonntage und bundeseinheitliche Feiertage gelten nicht als Arbeitstage. Regelarbeitszeit: Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr.

6. Pflichten und Obliegenheiten der Kundschaft

Die Kundschaft verpflichtet sich insbesondere:

a. Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen (z. B. keine unerwünschte Werbung, keine rechtsverletzenden Inhalte, keine Nutzung für Massenkommunikation).
b. Mitarbeitenden der stimme GmbH Zugang zu Räumlichkeiten zu gewähren, soweit für Installation/Wartung erforderlich.
c. Installationen und Änderungen am Anschluss nur durch die stimme GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen vornehmen zu lassen.
d. stimme GmbH und Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter aus rechtswidriger Nutzung freizustellen.
e. Elektrische Energie und Potentialausgleich auf eigene Kosten bereitzustellen.
f. Geeignete Räume für ggf. notwendige Anschalteeinrichtungen bereitzustellen.
g. Keine zusätzliche PPPoE-Verbindung aufzubauen.
h. Zugangsdaten geheim zu halten und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu ändern.
i. Bei Anrufweiterschaltungen Zustimmung des Zielanschlusses einzuholen.
j. Eigene Nutzer:innen über Vertragsinhalte zu informieren; Kundschaft haftet für Pflichtverletzungen der Nutzenden.
k. Datenschutzrechtliche Einwilligungen einzuholen, soweit erforderlich.
l. stimme GmbH über Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu informieren.
m. Bei Produkten ohne Telefonanschluss den Ortsnetzbezug durch geeignete Unterlagen nachzuweisen und Änderungen mitzuteilen.

7. Nutzung durch Dritte

  1. Eine Überlassung an Dritte oder gewerbliche Nutzung ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.
  2. Kund:innen haften für Entgelte aus befugter oder unbefugter Nutzung, wenn sie diese zu vertreten haben.

8. Nutzungsrechte

8.1 Serverbasierte Software

Kund:innen erhalten ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an den Softwarefunktionen auf den Servern der stimme GmbH. Weitergehende Rechte (z. B. Vervielfältigung, Überlassung) sind ausgeschlossen.

8.2 Clientsoftware

Für clientbasierte Software gilt ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht (sofern keine abweichende Vereinbarung besteht). Nach Vertragsende ist die Software zu löschen.

8.3 Mitteilungspflichten

Bei unberechtigter Programmnutzung durch Dritte müssen Kund:innen der stimme GmbH zur Rechtsdurchsetzung erforderliche Angaben machen.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1 Entgelte

  1. Kund:innen zahlen die vereinbarten Nettoentgelte zzgl. Umsatzsteuer.
  2. Entgelte werden mit Rechnungszugang fällig.
  3. Nutzungsabhängige Entgelte: monatlich nachträglich (Stichtag 1. des Folgemonats); bei Freischaltung nach dem 15. eines Monats beginnt die Berechnung ab Folgemonat.
  4. Bereitstellungs- und Grundentgelte gelten je Standort; Abschlagszahlungen sind zulässig.
  5. Kund:innen zahlen auch bei Nutzung durch Dritte, sofern ihnen diese zuzurechnen ist.
  6. Aufrechnung/Zurückbehalt nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

9.2 Rechnungsstellung

  1. Rechnungsinhalte richten sich nach TKG (§§ 45e ff., § 99).
  2. stimme GmbH kann bei gleichen Rechnungsdaten Gesamtrechnungen erstellen.
  3. Rechnungen können elektronisch oder gegen Kostenerstattung in Papierform bereitgestellt werden.
  4. E-Mail-Postfächer sind regelmäßig zu prüfen.
  5. Auf Anfrage stehen signierte Online-Rechnungen (bei Vorsteuerabzugsberechtigung) zur Verfügung.
  6. Entgelte Dritter (z. B. Sonderrufnummern) können über stimme GmbH abgerechnet werden.

9.3 Beanstandungen

Beanstandungen gegen Nutzungsentgelte sind innerhalb von 8 Wochen nach Rechnungszugang schlüssig zu erheben; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9.4 Zahlungsverzug, Sperre, Leistungsverweigerung

  1. Verzug tritt 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Verzugszinsen: gesetzlicher Satz.
  2. stimme GmbH kann Leistungen sperren oder verweigern, z. B. bei Zahlungsrückstand ≥ 75 €, Pflichtverletzungen oder drohender Vertragsverletzung.
  3. Kund:innen zahlen Entgelte auch während berechtigter Sperren und erstatten Sperr-/Entsperrkosten (Nachweis geringeren Schadens möglich).

10. Haftung

  1. Für Vermögensschäden bei öffentlich zugänglichen Telefondiensten gelten § 44a TKG (Haftungsobergrenzen).
  2. Im Übrigen haftet die stimme GmbH bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit unbegrenzt; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bis max. 12.500 €.
  3. Für Datenverlust haftet die stimme GmbH nur im Rahmen eines eigenen Verschuldensanteils und bei täglich durchgeführter Datensicherung.
  4. Für Störungen in Netzen Dritter haftet die stimme GmbH nur im Umfang eigener Ansprüche gegen diese Dritten (Abtretung möglich).

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen. Fehlt eine Regelung: Mindestlaufzeit 1 Monat, Kündigungsfrist 14 Tage zum Laufzeitende, automatische Verlängerung um 1 Monat.
  2. Laufzeitbeginn: vertraglich vereinbartes Datum bzw. Freischaltung aller Leistungen.
  3. Außerordentliche Kündigung ist bei wichtigem Grund möglich (z. B. Zahlungsverzug, wesentliche Pflichtverletzungen).
  4. Kund:innen können bei Verzug der stimme GmbH nach Fristsetzung kündigen; Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 10.
  5. Kündigungen bedürfen der Textform.
  6. Bei berechtigter fristloser Kündigung durch stimme GmbH kann pauschaler Schadensersatz in Höhe der bis zum nächsten Kündigungstermin fälligen Grundpreise verlangt werden (Nachweis eines geringeren Schadens möglich).
  7. Fällt eine notwendige Vorleistung Drittanbieter:innen weg, kann die stimme GmbH außerordentlich kündigen und bereits gezahlte Entgelte erstatten.

12. Leistungseinschränkung und höhere Gewalt

  1. Leistungen können modifiziert, beschränkt oder eingestellt werden, wenn dies aus Sicherheits-, Rechts- oder Qualitätsgründen bzw. zur Missbrauchsverhinderung erforderlich ist.
  2. Wartungs- und Umbauarbeiten können zu temporären Einschränkungen führen; Kundschaft wird informiert.
  3. Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Stromausfälle) ist die stimme GmbH von der Leistungspflicht befreit.
  4. Einschränkungen aus den vorgenannten Gründen bleiben bei Servicezeitberechnungen unberücksichtigt.

13. Kreditwürdigkeit, Auskunfteien und SCHUFA

  1. Zur Bonitätsprüfung darf die stimme GmbH Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einholen.
  2. Bei entsprechender Einwilligung dürfen Daten an SCHUFA/Creditreform übermittelt und dortige Auskünfte eingeholt werden (Datenschutzvorgaben sind zu beachten).

14. Datenschutz

  1. Die stimme GmbH darf personenbezogene Daten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben zur Vertragsdurchführung erheben, verarbeiten und nutzen.
  2. Datenverwendung erfolgt zur Vertragserfüllung, Missbrauchsprävention und im gesetzlich zulässigen Rahmen.
  3. Werbung/Marktforschung nur mit Einwilligung; Widerruf jederzeit möglich.
  4. Bestands-/Verkehrsdaten können an Dritte übermittelt werden, soweit zur Abrechnung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich.
  5. Daten werden nach Ablauf gesetzlicher Fristen gelöscht (sofern keine sofortige Löschungsanweisung vorliegt).

15. Streitbeilegung nach § 47a TKG

Kund:innen, die keine eigenen Telekommunikationsnetze betreiben, können bei Streitigkeiten ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53123 Bonn) beantragen.

16. Ergänzende Regelungen für Werkleistungen und Verkauf technischer Einrichtungen

  1. Mängel sind mit nachvollziehbarer Beschreibung (ggf. inkl. Unterlagen) textlich zu melden. stimme GmbH hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung/Neulieferung).
  2. Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt, trägt die Kundschaft die Kosten der Mangelsuche.
  3. Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßer Nutzung oder eigenmächtigen Änderungen, sofern diese ursächlich sind bzw. Mängel nicht unverzüglich gerügt werden.
  4. Bei Rechtsmängeln schafft die stimme GmbH eine mangelfreie Nutzungsmöglichkeit oder nimmt die Leistung (abzgl. Nutzungsentschädigung) zurück.
  5. Erhöhen sich Nacherfüllungskosten durch nachträgliche Verbringung an andere Orte, trägt Kundschaft die Mehrkosten.
  6. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen: 1 Jahr ab Abnahme (2 Jahre bei Verbrauchern), sofern keine zwingenden längeren Fristen gelten (z. B. arglistiges Verschweigen, Planungsleistungen, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, grobe Fahrlässigkeit).

17. Sonstige Bestimmungen

  1. Rechte und Pflichten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der stimme GmbH übertragen werden (Ausnahme: berechtigte Interessen).
  2. stimme GmbH kann Rechte und Pflichten auf Dritte übertragen; Widerspruch binnen 4 Wochen möglich.
  3. Gerichtsstand bei Kaufleuten/juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Siegen; ergänzend gilt deutsches Recht.
  4. Begriffsbestimmungen richten sich – sofern nicht anders vereinbart – nach § 3 TKG und § 2 TMG.
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